Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Ihr Rauchfangkehrer
Schutz & Sicherheit
Öffentliche Sicherheitsaufgaben

Gemäß §120 (1) GewO 1994 bedarf es einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Rauchfangkehrer (§ 94 Z 55) für das Reinigen, Kehren und Überprüfen von Rauch- und Abgasfängen, von Rauch- und Abgasleitungen sowie von den dazugehörigen Feuerstätten. Insoweit Rauchfangkehrer durch landesrechtliche Vorschriften zu verwaltungspolizeilichen Tätigkeiten, insbesondere Tätigkeiten der Feuerpolizei, Baupolizei oder vergleichbaren Tätigkeiten verpflichtet werden, nehmen sie öffentliche Aufgaben wahr und bedürfen dafür der Niederlassung in Österreich. Gewerbetreibende, deren Gewerbeberechtigung die bescheidmäßige Ermächtigung zur Durchführung sicherheitsrelevanter Tätigkeiten gemäß § 120 Abs. 1 zweiter Satz umfasst, dürfen die Bezeichnung „öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer“ führen.

Diese Aufgaben sind im NÖ FG 2015, der NÖ BO 2014 und den dazugehörigen Verordnungen geregelt.

Zuständig für das Kehrgebiet 10 – entspricht pol. Verwaltungsbezirk Lilienfeld.

Im Zuge der feuerpolizeilichen Beschau ist zu prüfen, ob Mängel vorliegen, welche die Brandsicherheit gefährden können bzw. im Schadensfall die Einsatzkräfte behindern oder gefährden.

PDF Rauchfangkehrerfibel

Gebührentabellen, Berechnungsbeispiele und Überprüfungs- & Kehrperioden

PDF Heizkesseltausch

Saubere Energie zahlt sich jetzt doppelt aus! Infobroschüre zum Thema Heizkesseltausch.

PDF Qualitätsbrennstoffe aus Biomasse

Nützliche Informationen rund um das richtige Heizen mit Holz.

PDF Ihr Rauchfangkehrer informiert

Eine Infobroschüre Ihres öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrers.

Abgasanlagen, Verbindungsstücke & Feuerstätten

Die Überprüfung von Abgasanlagen, Verbindungsstücken und Feuerstätten ist eine der Hauptaufgaben des öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrers und erfolgt in regelmäßigen Abständen gemäß der NÖ Kehrperiodenverordnung.

Sie dient sowohl dazu, dass Rauch- bzw. Abgase ungehindert über die Abgasanlage aus dem Gebäude abgeführt werden, brennbare Ablagerungen (Pech) frühzeitig erkannt werden und dadurch eine Selbstentzündung und ein unkontrolliertes Ausbrennen der Abgasanlage(Rauchfangbrand) verhindert wird, mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen und dadurch Schäden (z.B. Versottung) abzuwenden, die in Folge oft teuer und schwer zu beheben sind oder im schlimmsten Fall zu Rauchgasvergiftungen oder Bränden führen kann.

Befundung

Bei Neubau von Abgasanlagen (Rauchfängen) sind diese gem. NÖ Feuerwehrgesetz 2015 §19 (4) während ihrer Errichtung geschoßweise zu untersuchen, abzuziehen und zu bezeichnen und über die Untersuchung ein schriftlicher Befund auszustellen, der der Baubehörde vorzulegen ist (Baubefund).

Bei Feuerungsanlagen bis 400kW (Anzeigepflichtige Bauvorhaben) ein Befund über die Eignung der Abgasführung für den angeschlossenen Heizkessel (Eignungs- oder Anschlussbefund).

Bei Aufstellung von Öfen, ausgenommen jene in Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen sowie in Reihenhäusern, hat der hiezu befugte Fachmann Meldung über Eignung der Abgasführung für den angeschlossenen Ofen an die Baubehörde zu erstatten (Eignungs- oder Anschlussbefund).

Betriebsdichtheitsprüfung von Abgasanlagen

Seit 01.01.2017:

Abgasanlagen von Feuerstätten sind auf
Betriebsdichtheit zu überprüfen:

1. bei Überdruckbetrieb alle 5 Jahre,
2. bei Unterdruckbetrieb alle 10 Jahre,
3. vor der erstmaligen Inbetriebnahme,
4. bei Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder einer Reinigungsöffnung,
5. im Gebrechensfall,
6. nach Instandsetzung oder einer wesentlichen Änderung der Abgasanlage,
7. nach dem Anschluss einer neu errichteten oder wesentlich geänderten Feuerstätte.

Feuerpolizeiliche Beschau

1. Was ist die feuerpolizeiliche Beschau

Eine in regelmäßigen Abständen durchgeführte, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Bauwerke auf Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisiken, sowie der Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten.

2. Sinn der feuerpolizeilichen Beschau

Ein nach Fertigstellung sicheres Bauwerk wird im Laufe der Zeit durch das Nutzen und Bewohnen verändert. Durch sogenannte Betriebsblindheit und Gewohnheit können daher ungewollt Sicherheitsrisiken entstehen. Um diese aufzuzeigen und zu beseitigen kommt die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen Abständen in die Objekte und hilft so den Nutzern der Objekte durch Feststellung der Risiken und fachkundige Beratung wiederum ein sicheres Objekt zu erhalten.

3. Rechtsgrundlagen

Die zuständigen RauchfangkehrermeisterInnen sind auf Grund des NÖ Feuerwehrgesetzes (NÖ FG) §19 und §20 verpflichtet die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen Abständen (alle 10 Jahre) durchzuführen. Zuständig ist jener Meister, der mit der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §17 NÖ FG (Kehrverpflichtung) beauftragt wurde. Das bedeutet, dass ein gesonderter Auftrag der Gemeinde als Träger der örtlichen Feuerpolizei zur Durchführung nicht erforderlich ist. Der Rauchfangkehrermeister hat selbsttätig und eigenverantwortlich für die Gemeinde die feuerpolizeiliche Beschau zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau erstreckt sich grundsätzlich auf alle Bauwerke einschließlich Nebengebäude. Bauwerke sind gem. §4 Z. 7 der NÖ Bauordnung 2014 alle Objekte, deren fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und die mit dem Boden kraftschlüssig verbunden sind. Im Zuge der feuerpolizeilichen Beschau ist zu prüfen, ob Mängel vorliegen, welche die Brandsicherheit gefährden können.

Luftverbundkontrolle

Bei der Errichtung von Feuerstätten in bestehenden Gebäuden ist aufgrund von verschiedenen Sanierungsmaßnahmen besonders auf die ausreichende Verbrennungsluftzuführung für Raumluftabhängige Feuerstätten zu achten.

Aufgrund von immer dichter werdender Gebäudehülle (neue Fenster, neue Türen, Wärmedämmung der Fassade,…) sowie eventuellen technischen Neuerungen wie zentrale Staubsaugeranlagen, Abluftventilatoren (Dunstabzug, WC/Bad-Entlüftung,…), kommt es auf der anderen Seite beim Betrieb von Feuerstätten zur Unterversorgung mit Luft. Dies kann zu schlechter Verbrennung (in Folge Verpechung-Gefahr eines Rauchfangbrandes), aber auch zu Verpuffungen, Rauchgas- sowie Kohlenmonoxid Vergiftungen führen.

Um einen sicheren Betrieb der Feuerstätte zu gewährleisten, gibt es einerseits die Möglichkeit beim Kauf bereits auf eine Anschlussmöglichkeit einer externen Zuluftführung zu achten (Fachhandel) oder sollte dies nicht möglich sein, da es sich um eine bereits bestehende Anlage handelt, gibt es die Möglichkeit einer Messung um der Feuerstätte ausreichend Luft zur Verbrennung zur Verfügung zu stellen.

Anschrift

Helmut Erich Jandl
Traisner Straße 17
3170 Hainfeld

Ofenhandel

Studio H
Hauptstrasse 28
3170 Hainfeld

Telefon

Tel.: +43 2764  2449
Fax: +43 2764 2449-24
Notdienst: +43 664 23 46 753

Büro Öffnungszeiten

Montag - Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonn- und Feiertag geschlossen

Ofenhandel Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

Name*
Email*
Telefonnummer
Bitte rechnen Sie 1 plus 6.
Copyright 2024. Helmut Erich Jandl - Made with 🤘 by DIEBERGWERKT e.U. & Thür IT & Medienservices    
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes.

Dies sind Blindinhalte in jeglicher Hinsicht. Bitte ersetzen Sie diese Inhalte durch Ihre eigenen Inhalte. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo.

user_privacy_settings

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

ce_popup_isClosed

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass das Popup (Inhaltselement - Popup) durch einen Klick des Benutzers geschlossen wurde.

onepage_animate

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass der Scrollscript für die Onepage Navigation gestartet wurde.

onepage_position

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Offset-Position für die Onepage Navigation.

onepage_active

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass die aktuelle Seite eine "Onepage" Seite ist.

view_isGrid

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die gewählte Listen/Grid Ansicht in der Demo CarDealer / CustomCatalog List.

portfolio_MODULE_ID

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den gewählten Filter des Portfoliofilters.

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close